Seit April ist der Konsum von Cannabis für Erwachsene unter bestimmten Bedingungen legal. Doch welche Auswirkungen haben die neuen gesetzlichen Regelungen auf den Straßenverkehr? Der Bundestag hat kürzlich neue Grenzwerte für den Cannabis-Wirkstoff THC am Steuer beschlossen, die derzeit intensiv diskutiert werden.
Einführung der neuen Grenzwerte:
Der neue Grenzwert für THC im Blut liegt künftig bei 3,5 Nanogramm pro Milliliter (ng/ml). Allerdings muss dieses Gesetz noch vom Bundesrat genehmigt und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden. Bis dahin gilt der bisherige Grenzwert von 1 ng/ml. Das bedeutet, dass die Strafen für das Autofahren unter THC-Einfluss noch strenger sind.
Individuelle Unterschiede beim Abbau von THC:
Ein großes Problem für Konsumenten bleibt die individuelle Abbaudauer von THC im Körper. Laut dem ADAC spielt nicht nur die Menge des konsumierten Cannabis eine Rolle, sondern auch die Häufigkeit des Konsums. Während die Wirkung von THC im Allgemeinen nach 12 bis 24 Stunden nachlässt, kann der Nachweis über 3,5 ng/ml noch länger bestehen bleiben. Diese Unsicherheit macht es schwierig, sich selbst zu beurteilen.
Bußgelder und Sanktionen:
Wer künftig mit einem THC-Wert von 3,5 ng/ml oder mehr im Blut fährt, riskiert ein Bußgeld von 500 Euro und ein Fahrverbot von einem Monat. Sollte zusätzlich Alkohol im Spiel sein, erhöht sich das Bußgeld auf 1.000 Euro. Besonders strenge Regeln gelten für Fahranfänger und junge Menschen unter 21 Jahren: Für sie bleibt der Grenzwert bei 1,0 ng/ml.
Radfahren unter Cannabis-Einfluss:
Interessanterweise gibt es bisher keine festgelegten THC-Grenzwerte für Radfahrer. Allerdings kann auffälliges Verhalten oder Fahrfehler unter Cannabis-Einfluss zu einer Straftat führen. Hier empfiehlt der ADAC ebenfalls, dass man unter THC-Einfluss weder Auto noch Fahrrad fahren sollte, um Risiken zu vermeiden.
Ablauf einer Verkehrskontrolle:
Bei einer Verkehrskontrolle können verschiedene Indizien wie rote Augen, auffällige Pupillen oder verwaschene Sprache auf THC-Konsum hinweisen. In solchen Fällen wird oft ein freiwilliger Drogentest angeboten. Bei positivem Ergebnis erfolgt eine Blutentnahme. Wenn der Test verweigert wird und die Polizei einen Anfangsverdacht hat, kann ebenfalls eine Blutentnahme angeordnet werden.
Der ADAC rät: Wer keinen Cannabis konsumiert hat, sollte dem freiwilligen Test zustimmen, um die Kontrolle zügig abzuschließen und weiterfahren zu können.
Zusammengefasst bringen die neuen Regelungen mehr Klarheit, aber auch Herausforderungen für THC-Konsumenten im Straßenverkehr. Es bleibt wichtig, sich bewusst zu machen, dass auch nach dem Konsum von Cannabis eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr gefährdet sein kann.