Die ersten Verhandlungen für den Kollektivvertrag 2026 im österreichischen Tourismus endeten ohne Einigung. Rund 250.000 Beschäftigte in der Hotellerie und Gastronomie warten auf eine Lösung, die ihren gestiegenen Lebenskosten gerecht wird, während die Arbeitgeber lediglich Lohn- und Gehaltsanpassungen von 2,3 Prozent angeboten haben.

Erste Verhandlungsrunde zum Kollektivvertrag 2026 ohne Einigung

Beteiligte Akteure

Die erste Verhandlungsrunde über den Kollektivvertrag 2026 für Beschäftigte im Tourismus endete ohne Einigung. Rund 200.000 bis 240.000 Menschen sind nach dem Kollektivvertrag für Hotellerie und Gastronomie angestellt.

Die Gewerkschaft vida fordert eine Lohn- und Gehaltserhöhung von 3,8 Prozent, während die Arbeitgeber lediglich Lohn- und Gehaltsanpassungen von 2,3 Prozent anbieten.

Alois Rainer ist der Obmann des Fachverbandes Gastronomie, während Georg Imlauer der Obmann des Fachverbandes Hotellerie ist. Walter Veit fungiert als Präsident der ÖHV.

Der Kollektivvertrag wird im Regelfall zwischen den Gewerkschaften auf Arbeitnehmerseite sowie den Wirtschaftskammern auf Arbeitgeberseite ausverhandelt.

Für Hilfskräfte gilt bundesweit ein Mindestlohn von 2.026 Euro brutto, während die Einstiegsgehälter in Wiener Hotels und Kaffeehäusern derzeit bei 2.264 Euro brutto liegen.

Die Gewerkschaft vida kritisiert die Blockadehaltung der Arbeitgeber bei den KV-Verhandlungen für Hotellerie und Gastronomie und hat bereits in der vergangenen Verhandlungsrunde ein neues Modell vorgelegt, das insbesondere Beschäftigte mit niedrigen Einkommen absichern soll.

Staatssekretärin Elisabeth Zehetner wurde von der Gewerkschaft vida aufgefordert, zu einem übermittelten Fragenkatalog Stellung zu nehmen.

Kollektivvertrag 2026: Arbeitszeiten, Löhne und Regelungen

Wesentliche Inhalte des Kollektivvertrags 2026

Der Kollektivvertrag für den Tourismussektor in Österreich tritt am 1. Jänner 2026 in Kraft und betrifft rund 250.000 Beschäftigte.

Die wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt 38,5 Stunden. Die tägliche Arbeitszeit soll nicht mehr als 10 Stunden betragen, und die Normalarbeitszeit kann bis zu 44 Stunden ausgedehnt werden, sofern der Durchschnitt von 38,5 Stunden nicht überschritten wird.

Am 24. und 31. Dezember endet die Arbeitszeit um spätestens 12 Uhr. Eine ununterbrochene Wochenendruhe von mindestens 36 Stunden ist den Angestellten zu gewähren, beginnend spätestens Samstag um 13 Uhr.

In der Lohn- und Gehaltsgruppe fünf erfolgt eine Erhöhung um 3,48 Prozent. Ab dem Oktober steigen die Löhne im Durchschnitt um weitere drei Prozent, während Lehrlingseinkommen durchschnittlich um 3,44 Prozent angehoben werden.

Rufbereitschaft wird mit mindestens zehn Prozent des auf die Zeit des Bereitschaftsdienstes entfallenden Stundengehaltes vergütet. Für Überstunden ist das Monatsgehalt durch 167 zu teilen zur Berechnung der Vergütung heranzuziehen.

Arbeitszeiten an Werktagen zwischen 20:00 und 6:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen sind mit einem Zuschlag von hundert Prozent abzugelten.

Kündigungen müssen mittels eingeschriebenen Briefes ausgesprochen werden, damit sie rechtswirksam sind. Bei Meinungsverschiedenheiten über die Auslegung des Kollektivvertrages ist eine Schlichtungsstelle anzurufen.

Die Einreihung der Angestellten erfolgt nach ihrer Tätigkeit und nach Anhörung des Betriebsrates; die Gehaltszahlung hat spätestens am letzten Tag des Monats zu erfolgen.

Begünstigte Behinderte erhalten einen Zusatzurlaub von mindestens drei Tagen pro Urlaubsjahr. Karenzzeiten gemäß MSchG sowie VKG werden im Ausmaß von insgesamt höchstens zweiundzwanzig Monaten auf Gehaltsvorrückungen angerechnet.

Für Call Center Mitarbeiter gelten spezielle Regelungen bezüglich Arbeitszeiten; diese dürfen maximal acht Stunden täglich arbeiten oder eine Wochenarbeitszeit von bis zu dreizehn Stunden haben ohne Zuschläge bei einer maximalen wöchentlichen Arbeitslast von achtzehn Stunden nur samstags oder sonntags.Quelle

Fakten im Überblick

Auswirkungen auf Arbeitnehmer

Der neue Kollektivvertrag für die Tourismusbranche in Österreich betrifft rund 250.000 Beschäftigte in der Hotellerie und Gastronomie.

Ab dem 1. Oktober 2026 steigen die Löhne und Gehälter im Durchschnitt um 3 Prozent.

In der Lohngruppe 5 beträgt das Plus 3,48 Prozent.

Zudem werden die Lehrlingseinkommen durchschnittlich um 3,44 Prozent angehoben.

Für den Großteil der Beschäftigten wurde eine fixe Prämie von 275 Euro vereinbart, während Arbeitgeber eine freiwillige steuerfreie Prämie von bis zu 500 Euro auszahlen können.

Die Gewerkschaft vida fordert bessere Arbeitsbedingungen und faire Löhne für die Beschäftigten in dieser Branche.

Trotz dieser Verbesserungen gibt es Herausforderungen: Lehrlinge und Beschäftigte in den niedrigsten Lohngruppen sollen nicht einmal den vollen Ausgleich der Teuerung erhalten.

Aktuell sind etwa 40.000 Stellen in Hotellerie und Gastronomie unbesetzt, was auf einen Fachkräftemangel hinweist.

Bisher lag der Kollektivvertragslohn bei etwa 2.100 Euro, während eine Vollzeitkraft im Tourismus durchschnittlich etwa 2.400 Euro brutto monatlich verdient.

Die Lohn- und Gehaltsgruppe 5 erhält eine Erhöhung von 3,48 Prozent. Der neue Kollektivvertrag tritt am 1. Oktober 2026 in Kraft und betrifft rund 250.000 Beschäftigte in der Hotellerie und Gastronomie.

In den letzten Jahren wurden die Mindestlöhne um insgesamt 27,1 Prozent angehoben, während die Lehrlingseinkommen im Durchschnitt um 35 Prozent gestiegen sind.

Quellen